CDU fragt zur Anschaffung von mobilen Luftfilteranlagen in öffentlichen Gebäuden an


Luftfilteranlagen sind in aller Munde aber nicht das Allheilmittel und werden vom Umweltbundesamt lediglich als Ergänzung zum Lüften empfohlen, sie ersetzen das Stoßlüften der Räume nicht. "Vom landeseigenen 50 Millionen Euro dotierten Förderprogramm wurden erst 19,5 Mio Euro abgerufen“, erklärt CDU-Fraktionsvorsitzender Ralf Herre. "Sowohl die Abfragen aus September 2020, die Rückmeldungen der Schulträger als auch die Antragssituation beim landeseigenen Förderprogramm zeigen, dass Luftfilter vor allem bei einzelnen Konstellationen, wo es räumlich geboten ist, eine gute Ergänzung sein können“ so das CDU-Ratsmitglied Martin Fromm.

Die CDU Ratsfraktion stellte kürzlich eine Anfrage bei der Stadtverwaltung zum Thema Luftfilteranlagen. "Ziel der Anfrage ist es zu klären, wie / ob der zukünftige Ausfall von Präsenzunterricht in voller Klassenstärke, im kommenden Herbst/Winter, durch die Anschaffung mobiler Luftfilter pro Klassenraum vermieden werden kann bzw. mit welchem Aufwand dies verbunden ist“, so Fromm.

"Gleichzeitig gilt es zu klären, ob auch in anderen öffentlichen Gebäuden ein Einsatz derartiger Geräte sinnvoll erscheinen kann“, ergänzt der Fraktionsvorsitzende.

Um hierzu eine belastbare Entscheidung treffen zu können, bittet die CDU-Fraktion um folgende Informationen:

1. Wie viele mobile Lüftungsgeräte, sind nach Kitas, Grund- und weiterführenden Schulen aufgegliedert, unter dem Aspekt ein Gerät pro belegtem Klassenzimmer erforderlich?

2. Können mobile Luftfilteranlagen auch in anderen öffentlichen Einrichtungen sinnvoll eingesetzt werden?

3. Welches Gerät / welche Geräte wird / werden von Verwaltung/ Kreis/ Land unter den erforderlichen Kriterien: Effizienz der Luftreinigung, Kosten und Folgekosten wie z.B. Wartung bzw. Ersatzfilter, empfohlen?

4. Wir hoch sind die Kosten und Folgekosten für die lt. 1.  erforderlichen Geräte, die die Stadt unter Berücksichtigung der möglichen Förderung des Landes aufbringen müsste.

5. Müssen bauseits Eingriffe an den Gebäuden vorgenommen werden, um eine Betreibung der Geräte sinnvoll zu gestalten?