Pflegeparkausweis soll Versorgung Pflegebedürftiger erleichtern


Die steigende Zahl älterer und gleichzeitig hilfebedürftiger Mitmenschen, die durch lokale Pflegekräfte betreut werden müssen, steigt parallel stetig an. Auch die Corona-Pandemie hat es verdeutlicht, die Pflegekräfte gehören zum systemrelevanten Teil der Berufe in unserem Land. Trotzdem kämpft das Pflegepersonal nicht nur mit wenig Zeit und vielen Fällen, sondern täglich auch mit der Suche nach Parkraum. „Fehlende Parkmöglichkeiten und verkehrsberuhigte Innenstädte erschweren den sozialen Diensten die Versorgung pflegebedürftiger Menschen in ihrem Zuhause erheblich“, weiß das CDU-Ratsmitglied und stellvertretende Vorsitzende des Sozialausschusses Panagiotis Chazinikolaou zu gut. „Oft behindern fehlende, überfüllte oder beschränkte Parkflächen das schnelle Durchkommen zum Patienten“, so Chatzinikolaou. „Auf diese Weise wird die Arbeit der Pflegenden unnötig beeinträchtigt und viel Zeit vergeudet.“

Auch die pünktliche Versorgung von pflegebedürftigen Menschen mit bestimmten Medikationen – zum Beispiel bei Diabetes – verzögert sich hierdurch nicht selten. Die Folge seien längere Arbeitszeiten sowie Strafzettel und zudem auch wartende Patienten. Das CDU-Ratsmitglied kritisiert: „Bekommt ein Mitarbeiter eines Pflegedienstes z.B. für das Parken im Halteverbot eine zahlungspflichtige Strafe, muss er dies auch noch aus eigener Tasche bezahlen“. Verständlich ist auch, dass die Mitarbeiter der sozialen Dienste keine größeren Strecken vom Parkplatz bis zu ihren Patienten laufen können. Denn das kostet Zeit und die haben die Pflegekräfte meist nicht. „Diese Zeit fehlt dann bei der Pflege der Patienten. Bei vielen Erkrankungen, wie Demenz und Alzheimer, wird diese Zeit jedoch dringend für eine patientenorientierte Pflege benötigt“, berichtet Chatzinikolaou aus seinem privaten Umfeld.

Die CDU-Fraktion beantragt daher für die nächste Sitzung des Sozialausschusses am 27. Mai die Einführung eines „Pflegeparkausweises“ für karitative Organisationen sowie Alten- und Pflegedienste. „Den karitativen Organisationen sowie Alten- und Pflegediensten sollte zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge eine pauschalierte oder ortsgebundene Ausnahmegenehmigung im Sinne des § 46 StVO in Form des „Pflegeparkausweises“ ermöglicht werden“, schlägt Panagiotis Chatzinikolau in einem Antrag seiner Fraktion vor. Die CDU-Fraktion hofft auf eine breite Unterstützung der anderen Ratsfraktionen. „In der Pandemie haben die Menschen geklatscht, jetzt möchten wir dabei unterstützen, um die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte ein klein wenig zu verbessern“, verdeutlicht Chatzinikolaou sein Anliegen.